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Fahrpreise

für unsere Sommerrodelbahn

Die Karten haben eine Gültigkeit von 3 Jahren und sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Erwachsene (ab 15 Jahren)

1 Fahrt 4,00 Euro
6 Fahrten 21,00 Euro

Kinder (bis 14 Jahre)

1 Fahrt 3,00 Euro
6 Fahrten 15,00 Euro

Einzelfahrt für Gruppen ab 15 Personen / Mehrfachfahrten ab 15 Fahrten:

1 Fahrt Erwachsene 3,00 Euro
1 Fahrt Kinder 2,20 Euro

Gäste mit Behinderung *

1 Fahrt inkl. Begleitung (bis 5 Fahrten) 3,00 Euro
1 Fahrt inkl. Begleitung (ab 6 Fahrten) 2,20 Euro
1 Fahrt ohne Begleitung (ungeachtet der Anzahl der Fahrten) 2,20 Euro

*nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises

 

Kinder dürfen die Sommerrodelbahn erst ab 3 Jahren benutzen. Kinder unter 8 Jahren dürfen die Bahn nur zusammen mit älteren Personen (über 8 Jahre), welche mit der Bahn vertraut gemacht worden sind und die Verantwortung durch die aufsichtspflichtige Person übertragen bekommen haben, auf zweisitzigen Schlitten benutzen.

Benutzungsbedingungen Sportbahn Wiegand- Alpine Coaster

gemäß DIN ISO 19202-2 und ISO 19202-2

1. Jeder Fahrgast benutzt diese Sportanlage auf eigenes Risiko, in geeigneter Kleidung und ohne Rauschmitteleinfluss (Alkohol, Drogen, sinnesbeeinflussende Medikamente usw.).

2. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass man weder sich noch andere gefährdet. 25 m Mindestabstand zum Vorausfahrenden einhalten. Auffahren auf andere Fahrzeuge ist strengstens verboten. Der Auffahrende haftet für alle Folgen.

3. Leichtsinnige Fahrweise kann zu erheblichen Verletzungen führen. Immer rechtzeitig bremsen und am Bahnende mit Schrittgeschwindigkeit auf das Transportband auffahren. Besonders am Bahnende immer höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht!

4. Oberkörper immer in Fahrtrichtung – nicht umdrehen, hinauslehnen, liegen, knien. Verkehrszeichen beachten und immer auf den vor sich liegenden Bahnabschnitt (25 m) konzentrieren.

5. Die Startanweisungen des Personals sowie die angegebenen Startintervalle sind zu befolgen. Nicht zu langsam fahren, nur im Notfall anhalten.

6. Die Benutzung der Bahn ist nur mittels der vorgesehenen Schlitten und nur mit angelegtem Gurt während der gesamten Ab- und Auffahrt erlaubt.

7. Kinder dürfen die Bahn erst ab 3 Jahren benutzen.

8. Kinder dürfen die Sommerrodelbahn erst ab 3 Jahren mit Begleitung befahren. Kinder ab 8 Jahren dürfen die Bahn alleine benutzen. Wir behalten uns jederzeit vor, zu entscheiden, ob der Fahrgast (z.B.
Kinder ab 8 Jahren) persönlich in der Lage ist, die Fahrt im Bob alleine zu bewerkstelligen. Selbstverständlich bekommen Sie Ihr Fahrgeld zurückerstattet, sollte dies nicht der Fall sein.

9. Der größere verantwortliche Fahrer sitzt immer hinten und hält die Hände immer am Bremshebel, nie an die Bahn fassen! Der Hintere ist für die Sicherheit verantwortlich und muss über die gesamte Fahrzeit in der Lage sein, die Bremse zu betätigen. Wer vorn sitzt - Hände immer am Haltegriff, nie an die Bahn oder unter den Schlitten fassen!

10. Bei Nässe und Frost ist aufgrund des verlängerten Bremsweges ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.

11. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Benutzungsbedingungen wird die Benutzung untersagt.

12. Unfälle sind unverzüglich dem Betriebspersonal zu melden.

13. Das Betreten der Anlage ist nur an den dafür bestimmten Zugängen gestattet. Die Benutzer dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen die Fahrt beginnen und beenden. Während des Betriebes ist es untersagt, das Gelände der Bahnanlage zu betreten. In Absprache mit den Verantwortlichen ist es jedoch gestattet, verloren gegangene Gegenstände nach Betriebsschluss auf dem Bahngelände zu suchen.

14. Personen, die z. B. aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht ordnungsgemäß auf dem Schlitten Platz nehmen oder diesen nicht ordnungsgemäß bedienen können, sind von der Fahrt aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Gegebenenfalls ist eine Benutzung in Begleitung von Fachkräften bzw. einer Vertrauensperson möglich, die dann die Verantwortung für die Benutzer übernimmt.

15. Aufgrund der vorhandenen Betriebsweise dürfen Schwangere ebenfalls nicht mitfahren.

16. Das Gesamtgewicht der Fahrgäste darf 165 kg pro Schlitten nicht überschreiten. Das Personal ist für die Einhaltung verantwortlich und hat die Pflicht, auf Überladung zu prüfen und hinzuweisen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

17. Tiere sowie Schirme, Stöcke und andere sperrige, spitze oder lose Gegenstände dürfen nicht mit in den Schlitten genommen werden. Lose Kleidungsstücke (Caps, Schals, Schuhbänder usw.) sowie langes Haar nicht in die Nähe der Fahrbahn bzw. Laufräder der Schlitten bringen.

18. Das Rauchen sowie die Benutzung von Handys, Kameras etc. ist während der gesamten Fahrt verboten. Für Schäden oder den Verlust durch/ von elektronischen Geräten haftet der Fahrgast.

19. Es ist verboten
- die Anlagen, die Betriebseinrichtungen und die Schlitten zu beschädigen,
- Fahrthindernisse zu schaffen, die Anlage unbefugt in Betrieb zu setzen,
- Einrichtungen, die dem Bahnbetrieb oder der Verhütung von Unfällen
dienen, unbefugt zu betätigen oder andere betriebsstörende Handlungen
vorzunehmen.

20. Durch den Kauf der Fahrkarte erkennt jeder Benutzer diese Bedingungen unwiderruflich an. Regressansprüche sind ausgeschlossen.


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